Die niedersächsische Staatskanzlei hat die Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Freien unter bestimmten Einschränkungen getroffen. Das Präsidium des TuS Sulingen hat folgende Regelungen festgelegt. Die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln der  meisten Sportarten findet man auf der Homepage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als sportartspezifische Übergangsregeln. Die Regeln sind “Momentaufnahmen”. Es kann zu jeder Zeit eine Lockerung , aber auch eine Verschärfung beschlossen werden.

Wir hoffen auf ein Stück Normalität und bitten die Regelungen verantwortungsbewusst einzuhalten.

Handlungsleitlinien

1. Eine Teilnahme am Sportangebot ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von der Sportanlage fernbleiben.

2. Olaf Twietmeyer ist „Coronabeauftragter“ der TuS Sulingen und Hartmut Rothe ist sein Stellvertreter. Bei allen Fragen sind das Eure Ansprechpartner!

3. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche Person(en) wann und wie lange auf der Sportanlage war. Diese Liste ist vom Übungsleiter zu führen und auch von ihm zu verwahren und auf Anforderung weiterzugeben.

4. Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Sportanlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Sportanlage. Die Verkehrsmittel sind zwingend auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen, dieses gilt auch für z. B. Fahrräder. Es ist absolutes Fahrradverbot im Stadioninnenbereich.

5. Das Betreten und Verlassen des Sportplatzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Sportler dürfen den Platz erst betreten, wenn er von der vorherigen Trainingsgruppe vollständig geräumt wurde.

6. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist vorerst untersagt. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Die Übungsleiter  haben zwingend darauf zu achten, dass das Funktionsgebäude nur für die Gerätebeschaffung zu öffnen ist und ein Betreten grundsätzlich verboten bleibt. Auch die Gemeinschafträume bleiben geschlossen!

7. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Trainings bzw. der gestattet Verzehr aus der Vereinsgaststätte)).

8. Desinfektionsmittel ist vom ÜL bzw. den Abteilungen zu organisieren und gegebenenfalls einzusetzen.

9. Keine Zuschauer beim Training

10. Keine Wettkampfsimulationen und –spiele, kein Spielbetrieb

11. Keine Gefährdung von Risikogruppen

12. KEIN RISIKO – Gesundheit geht vor!